Im Leben des Menschen in der Antike spielten der Tod und das Begräbnis eine wichtige Rolle. Die Welt der Toten war zwar von den Lebenden räumlich geschieden, denn das
römische Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. untersagte Bestattungen innerhalb der Bannmeile der Stadt, doch zwang die Lage der Friedhöfe an den Strassen zu einer
permanenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Obwohl mit dem Tod vertraut, scheute man die unmittelbare Nachbarschaft der Toten und hielt sie abseits. Zwar verehrte
man ihre Grabstätten, doch bestand ein wichtiges Ziel der Grabkulte auch darin, die Verstorbenen an einer Wiederkehr zu hindern. Das römische Grabrecht sah den Schutz der
Grabstellen vor und stellte die Beschädigung von Gräbern oder das Verschieben von Grabsteinen unter Strafe. Die städtischen Friedhöfe wurden von bezahlten Wächtern
bewacht. Trotz überlieferter Textstellen antiker Autoren und zahlreicher Grabinschriften, trotz Grabbauten und ausgegrabener Bestattungen gelingt es nicht, sich ein einheitliches Bild von
den Vorstellungen zu machen, die in römischer Zeit über den Tod und das Jenseits herrschten. Der Tod bedeutete für viele das Ende des Seins und das Eintauchen in das
Reich der Manen, der namenlosen Totengeister, die in der Nähe der Gräber unter der Erde existierten. Neben dieser eher pessimistischen Haltung findet sich aber auch der
Glaube an eine unsterbliche Seele. Wieder andere hielten einen Aufstieg zu den Gestirnen für möglich oder hofften auf ein privilegiertes Dasein im Jenseits. Vom 2.
Jahrhundert n. Chr. an versprachen östliche Mysterien- und Erlöserreligionen konkrete Entschädigung im Jenseits für erlittene irdische Nöte und erhielten auf Grund dieser
Verheissungen grossen Zulauf. Zu diesen Religionen gehörte auch das Christentum mit der Aussicht auf leibliche Auferstehung von den Toten sowie ein ewiges Leben. Was wir über das Totenritual wissen, bezieht sich auf Italien und betrifft in erster Linie die Totenfeierlichkeiten der stadtrömischen Oberschicht. Die Abläufe sind nicht ohne
weiteres auf andere Bevölkerungsteile zu übertragen, schon gar nicht auf das Brauchtum in ethnisch und kulturell anders geprägten Gebieten. Über das Totengedächtnis und
die Grabpflege sowie über die Totenrituale in den Provinzen wissen wir nur wenig. Der Tod eines Angehörigen verpflichtete die stadtrömische Familie zur strengen Einhaltung eines mehrtätigen Rituals. Der oder die Verstorbene wurde gesalbt, gekleidet und
aufgebahrt. Nach zwei bis drei Tagen trugen Verwandte die Bahre zum Begräbnisplatz. Dem Leichenzug gingen angemietete Klageweiber und Musikanten voran. Am
Verbrennungsplatz stellte man das Totenbett auf einen geschmückten Scheiterhaufen, es wurde eine Leichenrede gehalten und der Scheiterhaufen mit einer Fackel entzündet.
Nachdem das Feuer niedergebrannt war, bargen die Verwandten die sterblichen Überreste aus der gelöschten Glut. Die Knochenreste wurden mit Milch und Wein begossen,
mit Wohlgerüchen besprengt und in eine Urne gelegt. Diese fand zusammen mit Parfümfläschchen und einer brennenden Öllampe in einer Nische des Familiengrabmals oder
in der Grabgrube Platz. Von einzelnen persönlichen Erinnerungsstücken abgesehen, verzichtete man in Rom auf eine weitere Grabausstattung. Nach einem
Reinigungszeremoniell versammelte sich die Familie am Grab zu einem Totenmahl. Am Todestag und an anderen Feiertagen trafen sich die Hinterbliebenen am Grab,
entzündeten ein Licht, deponierten Blumen und opferten Wein, Öl und Milch. Die wichtigsten staatlichen Totenfeiertage waren die vom 13. bis zum 21. Februar dauernden
parentalia, die den parentes, den Eltern und Verwandten geweihten Gedenktage. Durch diese immer wiederkehrenden Handlungen war einerseits das Weiterleben der
Verstorbenen in der Erinnerung der Nachwelt gewährleistet, andererseits wurden die Toten besänftigt. Die römische Antike kennt prinzipiell zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung (Inhumation, Körpergrab) und die Verbrennung des Leichnams (Kremation). Im 1. Jahrhundert n.
Chr. herrschte die Leichenverbrennung vor. Nur Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt. Ebenso bestattete man offenbar auch Kriminelle und andere
Angehörige sozialer Randgruppen unverbrannt beziehungsweise man verscharrte sie lieblos am Rand der Friedhöfe. Die Kremation fand auf einem öffentlichen Verbrennungsplatz, dem ustrinum publicum, statt. Die Beisetzung der sterblichen Überreste erfolgte an anderer Stelle. Gelegentlich
kremierte man die Verstorbenen jedoch auch an beziehungsweise über der Grabgrube selbst (bustum). Auf dem Scheiterhaufen deponierte man Geschirr, Lebensmittel,
Blumenschmuck und Erinnerungsstücke. Eine besondere Wertschätzung des Verstorbenen oder ein gewisser Wohlstand der Familie drückte sich in der Verwendung eines
Totenbetts (lectus funebris) aus. Auf solchen anscheinend ausschliesslich zu Bestattungszwecken hergestellten und reich mit Beinschnitzereien oder Bronzeappliken verzierten
Betten wurde der Leichnam aufgebahrt und in einem feierlichen Umzug zum Verbrennungsplatz getragen. Nach der Kremation lasen die Angehörigen die Rückstände des menschlichen Körpers, den Leichenbrand, und zum Teil auch die Überreste der verbrannten Beigaben aus dem
Brandschutt heraus und setzten diese in einer Urne (Urnengrab) oder einem anderen Behälter bei. In einigen Fällen legte man den Leichenbrand zusammen mit dem
Brandschutt ohne Behältnis in einer einfachen Vertiefung nieder (Brandschüttungsgrab) oder in einer mit Ziegeln ausgekleideten Grube (Ziegelkiste). Als Urnen dienten ausser
vergänglichen Behältern wie Körbchen, Stoffbeuteln oder kleinen Holzkisten vor allem Gefässe aus Ton, seltener aus Glas, Blei oder Stein. Sie wurden mit einem Deckel
verschlossen oder mit einer Schale, einer Scherbe, einem Stein, einem Ziegelstück oder einem Holzbrettchen abgedeckt. In der Regel markierte man die Grabstelle, zum
Beispiel mit einem Grabstein. Bei der Körperbestattung hüllte man den Leichnam entweder nur in ein Tuch oder man übergab ihn in einem Sarg aus Holz oder Ziegeln, seltener aus Blei oder Steinplatten,
der Erde. Einem wohlhabenden Personenkreis vorbehalten waren Bestattungen in Sarkophagen, die in einem Mausoleum oder in einer Grabmemoria aufgestellt oder in die
Erde versenkt wurden. In Italien begann sich die Sitte der Körperbestattung im 2. Jahrhundert n. Chr. durchzusetzen. Im nördlichen Gallien wurde sie erst nach der Mitte des 3. Jahrhunderts
vorherrschend; im 4. Jahrhundert war sie schliesslich im ganzen Imperium verbreitet. Als mögliche Ursache für das Aufkommen der Körperbestattung in Italien kommt die
zunehmende Einwanderung von Orientalen in Frage, die vor allem aus Kleinasien stammten, wo die Körperbestattung schon seit Jahrhunderten ausgeübt wurde. Denkbar wäre
auch das Wiederaufleben etruskischer beziehungsweise keltischer Bestattungstraditionen. Die Christen hingegen waren offenbar nicht dafür verantwortlich, da das frühe
Christentum zunächst nicht auf Körperbestattung drängte.
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Home Augusta Raurica Gräber siehe auch Grab- und Bestattungssitten, Gräber in Rom, Gräberfunde in Augusta Raurica, Religion
| - | J. M. C. Toynbee, Death and Burial in the Roman World (Baltimore, London 1996). |
| - | I. Morris, Death-Ritual and Social Structure in Classical Antiquity (Cambridge, New York 1992). |
| - | G. Hinard (Hrsg.), La mort au quotidien dans le monde romain. Actes du colloque organisé par l'Université de Paris IV (Paris-Sorbonne 7-9 octobre 1993). De l'archéologie à l'histoire (Paris 1995). |
| - | P. Fasold u. a. (Hrsg.), Bestattungssitte und kulturelle Identität. Grabanlagen und Grabbeigaben der frühen römischen Kaiserzeit in Italien und den Nordwest-Provinzen. Kolloquium in Xanten vom 16. bis 18. Februar 1995: "Römische Gräber des 1. Jhs. n. Chr. in Italien und den Nordwestprovinzen". Xantener Berichte. Grabung - Forschung -Präsentation 7 (Köln 1998). |
| - | G. Wesch-Klein, Funus publicum. Eine Studie zur öffentlichen Beisetzung und Gewährung von Ehrengräbern in Rom und den Westprovinzen. Heidelberger Althistorische Beiträge und Epigraphische Studien 14 (Stuttgart 1993). |
| - | Glaube, Kult und Gräber. Einführungskurse der Schweizerischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte 5 (Basel 1988). |
| - | L. Berger/S. Martin-Kilcher, Gräber und Bestattungssitten. In: W. Drack (Red.), Ur- und frühgeschichtliche Archäologie der Schweiz 5 (Basel 1975) 147 ff. |
| - | P. Fasold, Römischer Grabbrauch in Süddeutschland. Schriften des Limesmuseums Aalen 46 = Kleine Schriften zur Kenntnis der römischen Besetzungsgeschichte Südwestdeutschland (Stuttgart 1992). |
| - | M. Witteyer/P. Fasold, Des Lichtes beraubt. Totenehrung in der römischen Gräberstrasse von Mainz-Weisenau (Katalog zur Ausstellung in Frankfurt, Augsburg, Linz, Kassel 1995/96) (Wiesbaden 1995). |
Vgl. die Abbildung
Weitere Infos
Beat Rütti und Judit Topál
(Text aus: P. Zsidi/A. R. Furger (Hrsg.), Out of Rome. Augusta Raurica / Aquincum. Das Leben in zwei römischen Provinzstädten [Basel 1997])