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Politik, Archäologie und juristisches Umfeld
siehe auch Archäologiegesetz || Forschungsgeschichte || Öffentlichkeitsarbeit || Archäologie
 

Die schweizerische Archäologie geniesst dank einer grosszügigen gesetzlichen Regelung einen besonderen Schutz. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist festgehalten, dass «Naturkörper und Altertümer von erheblichem wissenschaftlichen Wert» Eigentum des Staates sind. Diese Rechtslage verhindert, dass bei jeder archäologischen Ausgrabung oder Neuentdeckung ein Streit zwischen Finder, Landbesitzer und archäologischer Behörde über die Ansprüche entbrennt. Die Betreuung des archäologischen Erbes in der Schweiz obliegt den Kantonen. Die Bundesregierung wirkt koordinierend und fördernd, indem sie zum Beispiel Subventionsbeiträge oder Experten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege zur Verfügung stellt.

Die Erforschung und Betreuung der antiken Stätten der Römerstadt Augusta Raurica wird durch den Umstand kompliziert, dass die Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau mitten durch das römische Stadtgebiet führt. Viele geschützte Denkmäler, so zum Beispiel das Theater und der Schönbühltempel, befinden sich im Besitz der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel (HAGB) und sind dadurch vor moderner Überbauung geschützt. Im «Römervertrag» von 1975 (erneuert 1998) zwischen der HAGB, der Stiftung Pro Augusta Raurica sowie den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Aargau wird zum Beispiel festgehalten, dass der Kanton Basel-Landschaft die archäologische und konservatorische Arbeit in Augst (BL) und Kaiseraugst (AG) koordiniert, die beiden Kantone sich die Finanzierung teilen, sämtliche Funde zentral im Römermuseum in Augst aufbewahrt, konserviert und zugänglich gemacht und schliesslich die Ruinen der ganzen antiken Stadtanlage zentral gepflegt werden.

Heute sind wir so organisiert, dass je eine autonome Grabungsequipe von den beiden Kantonen geführt und finanziert wird. Das Römermuseum Augst und die Abteilung «Konservierungen und Ruinendienst» werden vom Kanton Basel-Landschaft betrieben und vom Kanton Aargau mitfinanziert. Die Dachorganisation, die Hauptabteilung «Römerstadt Augusta Raurica», ist seit 1995 Teil des neu geschaffenen Amtes für Kultur des Kantons Basel-Landschaft. In der Römerstadt arbeiten heute rund 50 Personen, die sich 34 Vollpensen teilen (siehe das Team der Römerstadt). Mit dieser relativ grosszügigen Dotierung ist es möglich, den Museumsbetrieb aufrecht zu erhalten und während sieben Tagen pro Woche für das Publikum zu öffnen, sämtliche Neufunde mit zwei Equipen laufend zu inventarisieren (20'000-50'000 Neufunde pro Jahr), die Funde in gut eingerichteten Werkstätten zu restaurieren, die 22 Aussendenkmäler und Ruinen zu pflegen und zu konservieren (siehe Bilderreise), Öffentlichkeitsarbeit mit Museumspädagogik und Publikumsbetreuung zu leisten sowie mit den beiden erwähnten Grabungsequipen die laufenden Notgrabungen zu bewältigen (siehe aktuelle Ausgrabungen). Personal und Budget reichen indessen nur für die absolut notwendigen Rettungsmassnahmen, nicht jedoch für grössere Notgrabungen oder gar geplante Forschungsgrabungen.

Archäologische Ausgrabungen führen zwangsläufig zu Behinderungen in der baulichen Entwicklung, was die Gemeinden Augst und Kaiseraugst seit Jahrzehnten zu spüren bekommen. Dass dies dennoch von Politikern und Bauherren akzeptiert wird, ist einerseits der Wichtigkeit und dem Bekanntheitsgrad der Römerstadt als historische Stätte und Ausflugsziel zuzuschreiben und andererseits dem Umstand, dass die Schweizerische Bundesregierung 1968 Augusta Raurica zu einem Objekt von nationaler Bedeutung erklärt hat. In den Jahren nach 1986 konnte der Kanton Basel-Landschaft grosse Areale der ehemaligen Römerstadt von Privaten erwerben. Damit werden zahlreiche römische Quartiere langfristig der modernen Überbauung entzogen und sind so optimal geschützt. Eine generelle Unterschutzstellung des ganzen römischen Stadtareales wird mit dem Archäologiegesetz von 2003 möglich!


Weiterführende Literatur zur Archäologie und zum juristischen Umfeld:
- H. Sütterlin, Siedlungsarchäologie in Augusta Raurica - rechtliche Aspekte. In: M. Németh (ed.), The Roman Town in a Modern City. Proceedings of th International Colloquium held on the occasion of the 100th Anniversary of the Aquincum Museum 1994 Budapest. Aquincum Nostrum 2 (Budapest 1998) 35 ff.
- A. R. Furger, Archäologie, Präsentation und Publikum: Öffentlichkeitsarbeit in Augusta Raurica. In: M. Németh (ed.), The Roman Town in a Modern City. Proceedings of th International Colloquium held on the occasion of the 100th Anniversary of the Aquincum Museum 1994 Budapest. Aquincum Nostrum 2 (Budapest 1998) 180 ff.
- Verband der Landesarchäologen in der BRD (Hrsg.), Europarat. Europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes. 3. Europäische Konferenz der für das Kulturerbe verantwortlichen Minister. Malta, 16.-17. Januar 1992 (Stuttgart 1992).

Vgl. die Abbildung

Weitere Infos

Alex R. Furger

(Text aus: P. Zsidi/A. R. Furger (Hrsg.), Out of Rome. Augusta Raurica / Aquincum. Das Leben in zwei römischen Provinzstädten [Basel 1997])


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