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Stadtregierung und Stadtverwaltung
siehe auch Augster Curia
 

Keine Stadt ohne Organisationsstruktur

Über all' der vielen Ausgrabungen mit ihren reichen Befunden und Funden vergessen wir oftmals ein wenig, dass eine Stadt nicht nur aus Häusern, Strassen und grossen öffentlichen Bauwerken bestand, sondern allererst ein politischer Organismus war, also eine wie auch immer organisierte, jedenfalls aber vielfältige Ansammlung von Menschen mit ihren Bedürfnissen, ihren Konflikten, ihren Freuden und Leiden.

Je mehr Menschen am gleichen Ort leben, desto notwendiger ist eine Organisation dieses Zusammenlebens. Zwar gab es auch bei den Kelten stadtähnliche Siedlungen, die sogenannten Oppida, aber sie lassen sich doch nicht vergleichen mit dem, was die von den Römern hierzulande implantierte Stadt aus dem Mittelmeerraum umfasste. Stadt bedeutete nicht nur eine Ansammlung von Wohn- und allenfalls Gewerbebauten, sondern eine geplante Anlage mit von Anfang an vorgesehenen öffentlichen Bauten wie Handelsplätzen, Tempeln, Bädern, Theatern und nicht zuletzt breiten Strassen sowie einer organisierten Versorgung mit Wasser und einem ausgeklügelten Abwassersystem. Um eine solche Stadt aufzubauen und dann auch in Funktion zu halten, war (und ist) eine politische Organisation unabdingbar.

In der Zeit vom 1. bis weit ins 3. Jahrhundert n. Chr. hinein waren die meisten Orte, vom kleinen Dorf bis zur grossen Koloniestadt, als gegen innen autonome Gemeinwesen verfasst, bildeten die Einwohner eine durch die Provinzverwaltung sanktionierte, politische Gemeinschaft. Die Orte wurden also nicht einfach administriert, sondern tatsächlich regiert. Vorbild war die politische Organisation Roms mit seinen Beamten und dem Senat. Doch so wenig wie Rom je eine Demokratie war, waren es die Gemeinwesen in den Provinzen. Regiert wurden sie von jenen, die einen entprechenden Stand und ein gewisses Vermögen erworben hatten. Wir sprechen von einer Oligarchie, einer Herrschaft der Wenigen (griech.: oligoi). Allerdings: das fette "und" ist wichtig: es gab Leute, die enorme Vermögen besassen und dennoch kein politisches Amt ausüben durften (ehemalige Sklaven = Freigelassene), umgekehrt genügte aber der Stand allein nicht, um regimentsfähig zu sein.

Die römische Provinzverwaltung hatte ein eminentes Interesse daran, dass diese Gemeinwesen so autonom wie möglich funktionierten. So konnte der Verwaltungsaufwand äusserst gering gehalten werden - ein Faktor, der zur Stabilität und zur Rentabilität der Provinzen im riesigen Reichsgebiet erheblich beitrug.


Augusta Raurica: eine Koloniestadt

Als Koloniestadt (colonia) gehörte Augusta Raurica zu den rechtlich und politisch höchstrangigen Städten in den Provinzen. Ihre politische und bauliche Ordnung war der (idealisierten) Stadt Rom - der Stadt (urbs) schlechthin - nachgebildet. Die Gründung von Kolonien stand ab dem 1. Jahrhundert n. Chr. nur noch dem Kaiser persönlich zu. Vorher waren Kolonien von stadtrömischen Beamten gegründet worden, die dafür ein spezielles Mandat des Senats bekamen. Gedacht waren die Kolonien als Mittel der Beherrschung eines Landes, als Möglichkeit zur Ansiedlung von wenig bemittelten Stadtbewohnern Roms und später vor allem als Ansiedlungsplätze für entlassene Soldaten (Veteranen).

Zu jeder Kolonie wurde ein entsprechendes Umland ausgewiesen, das den Einheimischen weggenommen wurde. Im Falle von Augst dürfte praktisch das ganze Raurakergebiet als Kolonie-Umland - d.h. etwa die heutige Nordwestschweiz mit den Kantonen BS, BL und weiteren Teilen des Jura sowie Südelsass und Südbaden - für Augusta Raurica eingerichtet worden sein. Im Prinzip verloren dadurch die Einheimischen jeglichen Besitz an Boden, sie wurden zu peregrini, zu Fremden im ehedem eigenen Land.


Aufbau, Ämter und Aufgaben der Stadtregierung

So wie Rom ursprünglich vom Senat regiert und von den beiden Konsuln geführt wurde, regierten in den Koloniestädten die Dekurionen (decuriones: Zehntelmänner, Stadtrat) und die Duovirn (duoviri/duumviri: Zwei-Männer-Kollegium, Bürgermeister). Für die höheren Exekutivämter war die Doppelbesetzung typisch, für die untergeordneten Ämter wie die Marktaufsicht, das Finanzwesen, die städtische Polizei (vigiles) und die Gerichte gab es zwar auch mindestens zwei, je nach Bedürfnissen auch mehr Amtsinhaber. Ausserdem konnten Ämter auf Zeit geschaffen werden, wenn eine besondere Aufgabe wahrzunehmen war. Die Tendenz zur Verewigung solcher Ämter gab es allerdings damals wie heute.

Bürgermeister und Stadtrat führten die Geschäfte der Stadt und des Umlandes, das der Kolonie zugeteilt war. Die Bürgermeister waren Beurkundungspersonen und übten die Rechtssprechung auf der untersten Ebene aus; ferner vertraten sie die Stadt gegenüber der Provinzverwaltung und dem Kaiser, der oberster Schirmherr aller Koloniestädte war. Dies lässt sich an den Kolonienamen ablesen, in denen die Namen der Gründungskaiser immer aufgeführt sind (Colonia Augusta Raurica = raurakische Koloniestadt des Augustus).


Archäologisches Zeugnis der Stadtpolitik: Die Curia

Die Curia war als Tagungsstätte des Stadtrates das politische Zentrum des römischen Augst. Das Wort "curia" ist eine Verkürzung aus "Coviria", was Männerversammlung bedeutet. Der Rat, der hier in römischer Zeit getagt und diskutiert hat, war ein reines Männergremium.

Eine Curia gab es in jeder Stadt, die wie Augusta Raurica als Kolonie gegründet worden war. Und so wie die Kolonie ein bauliches und politisches Abbild Roms, also der Stadt schlechthin sein sollte, war der Stadtrat ein Abbild des Senats in Rom. Leider wissen wir über diese zahlreichen provinzialen Senate nichts Direktes. Inschriftlich sind zwei Stadtverfassungen überliefert. Sie erlauben immerhin die Feststellung, dass sowohl der Stadtrat als auch der Magistrat, also die Exekutivbehörde, gleich aufgebaut waren wie in Rom, auch wenn die Ämter anders bezeichnet waren. Wir dürfen daraus schliessen, dass ein Kolonie-Stadtrat ähnlich funktioniert hat wie der Senat in Rom.

In der Republik diente der Senat als Gremium, in dem die herrschenden Familien in mehr oder weniger offen geführten Auseinandersetzungen einen Interessenausgleich suchten. In der Kaiserzeit war der Senat für den Kaiser ein Akklamationsorgan einerseits, ein Prüffeld für die Stärke seiner Macht andererseits.


Duoviri und Decuriones:

Demokratie oder Günstlingswirtschaft in einer römischen Stadtverwaltung?

Die Stadträte in den Kolonien behielten die Rolle, die der Senat in Rom ursprünglich gehabt hatte. Jede Kolonie bildete gewissermassen eine oligarchisch geführte Republik im Kleinen. Die Mitglieder des Stadtrates gehörten zur Oberschicht. Zutritt bekam nur, wer Römischer Bürger war und über ein Mindestvermögen verfügte. Mindestvermögen einerseits darum, weil bei reichen oder mit Hilfe des existierenden sozialen Systems reich gewordenen Personen eine staatstragende Gesinnung zu vermuten war; andererseits darum, weil mit dem Amt ein erheblicher finanzieller Aufwand verbunden war. So gab es denn auch keine Wahlen, sondern, wie beim stadtrömischen Senat, einen adlectus, eine Zuwahl durch den würdigsten aller Decurionen. Voraussetzung war wohl wie in Rom, dass der Kandidat zumindest ein städtisches Amt schon ausgeübt hatte, also seine finanzielle Potenz und seine persönliche und politische Fähigkeit bewiesen hatte.

Von den Stadträten erwartete man Geschenke zugunsten der Stadt. Das konnte die Übernahme laufender Kosten etwa für die Wasserversorgung oder der Strassenunterhalt sein, die Finanzierung des Thermenbetriebs, die Veranstaltung von Spielen und Schaustellungen; es konnte aber auch um die Finanzierung von öffentlichen Bauwerken oder deren Renovation gehen. Erst recht hatte jemand, der für ein Amt der Executive kandidierte, solche Zahlungen zu leisten. Die Zahlungen waren oft sehr beträchtlich, wie wir aus Inschriften wissen.

Die Geschäftsordnung des Stadtrates dürfte jener des Senats entsprochen haben. Einberufen und geleitet wurden die Sitzungen vom höchsten anwesenden Beamten, im Normalfall vom dienstälteren oder ranghöheren Bürgermeister. Im Gegensatz zu einem modernen Parlament konnte der Stadtrat also nicht von sich aus tagen und Beschlüsse fassen, auch gab es kein Präsidium. Der Sitzungsleiter referierte über die anstehenden Fragen, über die dann beraten wurde. Wer wann seine Meinung abgeben durfte, war genau geregelt: zunächst der vornehmste der gewesenen Duoviri, dann in der Rangfolge alle ehemaligen Bürgermeister, dann die weiteren ehemaligen Amtsinhaber je nach bekleidetem Amt und persönlichem Ansehen. Im Grunde genommen wusste jedes Mitglied, wann es an der Reihe war, und damit auch, welches seine Stellung innerhalb der Oberschicht war.

Ganz "gewöhnliche" Mitglieder kamen überhaupt nie zum Reden, sondern nur zum Abstimmen, was durch Beitreten zu jener Gruppe geschah, mit deren Meinung man übereinstimmte. Dementsprechend nannte man sie die pedarii, also die "Füssler", da sie ausser dem Abstimmen per pedes in den Ratssitzungen kaum etwas beitragen konnten.

Die Anträge des Leiters wurden diskutiert, konnten auch abgeändert werden, und es gab nicht nur "Ja" oder "Nein", sondern es wurde über die verschiedenen Varianten offenbar zugleich abgestimmt. Sicher wird hierbei nicht völlig "frei" abgestimmt, sondern im Blick auf das Verhalten derjenigen, zu denen eine besondere Beziehung und/oder Abhängigkeit bestand. Parteien in unserem Sinne gab es übrigens auch in Rom zu keiner Zeit, sondern höchstens Faktionen, die sich aber eher personen- als sachbezogen herausbildeten.

So regierte innerhalb des Stadtrats nur eine kleine Gruppe wirklich: diejenigen, die Ämter hatten oder gehabt hatten. In Hinsicht auf die Fragestellung ist zu konstatieren: eine Demokratie war eine Koloniestadt wie Augst nicht. Es war eine Oligarchie, eine Regierung der "Wenigen". Aber diese konnten, wie der Senat in Rom, nicht einfach tun und lassen, was sie wollten. Sie waren dem Kaiser und der Provinzialverwaltung gegenüber politisch verantwortlich und bürgten mit ihrem Vermögen für das Steueraufkommen. Sie hatten für eine geordnete Stadt zu sorgen, wofür ihnen nur begrenzt Repressionsinstrumente zur Verfügung standen. Es wurde erwartet, dass sie durch finanziellen Einsatz und persönliches Engagement eine solche Stadt möglichst "geräuschlos" und effektiv verwalteten. Dafür wurden ihnen Privilegien eingeräumt. Bekannt sind etwa die Ehrensitze in Theater und Amphitheater. Wichtiger war, dass sie sich zur regimentsfähigen Schicht des Reiches zählen durften, mit den damit verbundenen Aufstiegschancen. Und das Cäsar zugeschriebene Wort: "Lieber in einem gallischen Dorf der Erste als in Rom der Zweite sein zu wollen" dürfte für die Regierenden einer Koloniestadt sicherlich gegolten haben.

Und wie steht es mit der Günstlingswirtschaft? Gewiss kann man sagen, dass sich die Dekurionen und die anderen Amtsinhaber ihr Amt "erkauften". Das dabei aufgewendete Geld kam aber nicht irgend jemandem persönlich, sondern einer breiten Öffentlichkeit zugute. Von Gratiseintritten in die Bäder, von Schauspielen, von guten Strassen, von einer funktionierenden Wasserversorgung, von schönen Bauwerken profitierten die meisten Stadteinwohner. Wichtig ist ausserdem, dass eine Stadt ohne diese Zuwendungen wohl gar nicht in der bekannten Form hätte erbaut und gepflegt werden können. Zu bedenken ist, dass eine heutige Stadt mit etwa 20'000 Einwohnern trotz des heute viel rigoroser geregelten Steueraufkommens mitnichten in der Lage wäre, derartig viele und grosse öffentliche Bauten zu errichten und zu unterhalten, wie wir sie aus Augst kennen.

So hat dieser "Ämterkauf" nichts zu tun mit Patronage oder Günstlingswirtschaft, sondern war Bestandteil einer sozialen Ordnung, wo die Reichen Geld nicht in erster Linie investierten, um mehr Geld zu verdienen, sondern um sich zu verewigen. Gemessen an den rasch gewonnenen und verlorenen Vermögen an der aktuellen Börse ist das der Augster Oberschicht nicht schlecht gelungen, wie die zahlreichen Monumente zeigen, die zu besichtigen sind.


 
Weiterführende Literatur zur Stadtverwaltung:
- U. Heimberg/A. Rieche, COLONIA ULPIA TRAIANA. Die römische Stadt. Planung - Architektur - Ausgrabung. Führer und Schriften des Archäol. Parks Xanten 8 (Köln 1986).
- J. Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik (Paderborn 1975); besonders S. 40 ff. (Aristokratische Gesellschaft), S. 108-119 (zum Senat) und S. 120 ff. (Regierungspraxis).
- J. Bleicken, Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches, 2 Bände (Paderborn 1978); besonders Bd. 1, S. 176-180 (Stadt als Verwaltungsträger) und S. 277 ff. (soziale Gliederung); Bd. 2, S. 9 ff. (Urbanisierung und Romanisierung).
- E. Meyer, Römischer Staat und Staaatsgedanke (Zürich 19754); besonders S. 205-215 (zum Senat) und S. 397-400 (städtische Selbstverwaltung).
- C. Wells, Das römische Reich (München 1985) S. 166 ff.
- J. Ch. Balty, Curia ordinis. Recherches d'architecture et d'urbanisme antiques sur les curies provinciales du monde romain (Bruxelles 1991).
- F. Kolb, Die Stadt im Altertum (München 1984).

Weitere Infos

Jürg Rychener


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