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Villen und Gutshöfe
siehe auch Nahrungsmittel, Tierhaltung, Gärten
 

Der häufigste ländliche Siedlungstyp des westlichen Imperiums war - von Nordafrika abgesehen - die sogenannte villa rustica, ein landwirtschaftlicher Gutsbetrieb, der in das Wirtschafts- und Kulturleben des Römischen Reiches eingebunden war. Eine villa rustica kann nicht mit einem gewöhnlichen Bauernhof verglichen werden, sondern stellt eine spezifische Entwicklung der römischen Zeit dar: Eine Villa umfasste eine komplexe wirtschaftliche und soziale Organisation, die ihren Ausdruck im architektonischen Konzept findet. In der Regel von einer Umfassungsmauer umgeben, präsentierte sie sich nach aussen als geschlossene Einheit; die Unterteilung durch eine innere Trennmauer in einen Wohn- und einen Wirtschaftsbereich verdeutlichte die herrschende wirtschaftliche und soziale Ordnung: Im Wohnbereich, der pars urbana, lebten im sogenannten Herrenhaus der Villenbesitzer und seine Familie. Die Bewohner dieses Teils der Villa umgaben sich mit städtischem Lebensstandard und vielen Annehmlichkeiten, wie fliessendem Wasser, Baderäumen, Bodenheizungen, Mosaiken und Wandmalereien, aber auch mit Ziergärten, die mit Springbrunnen oder mit Wasserbassins geschmückt waren. Das Herrenhaus stand zumeist in prominenter Lage, oft noch künstlich erhöht, und vermittelte den Eindruck einer imposanten Herrschaftsarchitektur. Üblicherweise gehörten die Villenbesitzer der aristokratischen, regionalen oder lokalen Oberschicht an, die weitgehend auch im Besitze des Landes war. Im 1. Jahrhundert n. Chr. scheinen auch viele Veteranen, also aus der Armee entlassene römische Bürger, mit Landgütern abgefunden worden zu sein. Der Landbesitz und die daraus erzielten Einnahmen waren das wirtschaftliche Fundament dieser Oberschicht. Gleichzeitig besass sie aber auch Macht und Einfluss in Form von politischen Ämtern und Würden. Ihrem Reichtum und ihrer Stellung entsprechend statteten die Villenbesitzer ihre Herrenhäuser aus.

Jenseits der Trennmauer, in der pars rustica, sah das Leben ganz anders aus. Hier arbeiteten und lebten die Untergebenen der Villenbesitzer in bescheidenen, meist nur ein- oder zweiräumigen Häusern, die mit einfachen Feuerstellen und manchmal einem Backofen ausgestattet waren. Spuren von gehobener Wohnkultur sind hier kaum vorhanden. Eine Ausnahme bildet ein oftmals nahe der Trennmauer stehendes Wohnhaus, das durch seine Grösse und seinen Grundriss auffällt und als Haus des ranghöchsten Untergebenen in Frage kommt. Die genaue Form dieser Abhängigkeit kennen wir nicht. Wir dürfen aber annehmen, dass sie sozialer und rechtlicher Natur war und der Villenbesitzer weitgehende Gewalt über seine Untergebenen besass, was aber nicht gleichbedeutend mit Sklaverei sein muss.

Neben den Wohnbauten gab es in einer Villa eine Reihe verschiedenster Wirtschaftsbauten für landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten. Die Funktion dieser Bauten ist oft nicht bestimmbar, doch weist die Vielzahl dieser Gebäude auf eine räumliche Trennung der diversen Tätigkeiten hin. Neben Bauten und Einrichtungen für die Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten wie Darren, Räucheranlagen und Dreschplätzen sind auch Gewerbehäuser wie Gerbereien oder Schmieden nachweisbar.

Weiter gehörte zu einer Villa ein Friedhof, in dem die Villenbewohner bestattet wurden. Er lag meistens ausserhalb der Umfassungsmauer an einer Zufahrtsstrasse. Einige Villen verfügten auch über ein eigenes Heiligtum, das üblicherweise innerhalb der Mauer lag.

Eine villa rustica war somit nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch ein sozialer Organismus, in den sämtliche Lebensbereiche der darin lebenden Menschen eingebettet waren.

Die Ausdehnung des «Hinterlandes» von Augusta Raurica kann nicht mit Massen, sondern eher mit dem Grundsatz umschrieben werden, dass eine Stadt normalerweise nicht über ihr Hinterland hinauswachsen konnte. Das heisst, eine Stadt konnte nur so lange wachsen, wie sie aus der Region mit dem Lebensnotwendigen versorgt werden konnte.

Die Koloniestadt Augusta Raurica war Mittelpunkt einer Siedlungslandschaft. Die Villen lagen meistens an Wasserläufen oder bei Quellen, zumeist auch auf leichten Anhöhen, aber kaum je höher als 600 m ü.M. Die Villendichte war in der Nachbarschaft der Stadt und entlang des Flüsschens Ergolz am grössten. So standen in den beiden gut erforschten Gemeinden von Muttenz und Pratteln unmittelbar vor den Toren der Koloniestadt mindestens fünf, wenn nicht gar sieben Villen, die als eine Art «Vorstadtbesiedlung» interpretiert werden können. Es ist auch kaum ein Zufall, dass die zwei sehr grossen und luxuriös ausgestatteten Villen von Liestal-Munzach und Pratteln-Kästeli nur 5 beziehungsweise 3 km von Augusta Raurica entfernt lagen. Im Oberen Baselbiet dünnte die Besiedlung zwar etwas aus, Villen gehörten aber auch hier zum üblichen Bild der Landschaft.

Das dicht besiedelte Augster Hinterland umfasst im Süden einem Umkreis von etwa 30 km. In diesem grossen Areal sind bis heute rund 100 Villen bekannt; weitere Villen rheinaufwärts (heute Elsass/F und Südbaden/D) könnten ebenfalls zum Koloniegebiet gehört haben. Diese Besiedlung wird von der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr. an erkennbar, also etwa zwei Generationen nach der Stadtgründung und etwa gleichzeitig mit dem ungeheuren «Bauboom» in der Stadt selbst. Die grösste Villendichte wird im 2. Jahrhundert erreicht. Im späten 3. und im 4. Jahrhundert nahm die Zahl der Villen deutlich ab. In erster Linie scheinen einige grössere Anlagen weiter bewohnt gewesen zu sein, die übrigen wurden aufgegeben. Die noch besiedelten Villen verloren in dieser Zeit ihre einst so kennzeichnenden urbanen Elemente und wurden zu Kernsiedlungen späterer Dorfgemeinschaften.


 
Weiterführende Literatur zu römischen Villen und Gutshöfen:
- K. Roth-Rubi, Die ländliche Besiedlung und Landwirtschaft im Gebiet der Helvetier (Schweizer Mittelland) während der Kaiserzeit. In: H. Bender, H. Wolff (Hrsg.), Ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in den Rhein- und Donauprovinzen des Römischen Reiches. Passauer Universitätsschriften zur Archäologie 2 (Passau 1994) 309 ff.
- Chr. Ebnöther/J. Rychener, Dietikon und Neftenbach ZH - Zwei vergleichbare Gutshöfe? Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte 79, 1996, 204 ff.
- D. Paunier, La romanisation des campagnes: un état des recherches en Suisse. Revue archéologique de Picardie, no. spécial 11, 1996, 261 ff.
- H. Bender, H. Wolff (Hrsg.), Ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in den Rhein- und Donauprovinzen des Römischen Reiches. Passauer Universitätsschriften zur Archäologie 2 (Passau 1994) 309ff
 
Weiterführende Literatur zu römischen Gutshöfen in der Colonia Raurica:
- Y. Hecht, J. Tauber, Das Hinterland von Augusta Raurica in römischer Zeit: 50-400 n. Chr. In: J. Ewald, J. Tauber (Hrsg.), Tatort Vergangenheit. Ergebnisse der Archäologie heute (Basel 1998) 429 ff.

Yolanda Hecht

(Text aus: P. Zsidi/A. R. Furger (Hrsg.), Out of Rome. Augusta Raurica / Aquincum. Das Leben in zwei römischen Provinzstädten [Basel 1997])


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