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Bundesexpertise Denkmalpflege: Noch ist es dazu nicht zu spät
 
 
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege verlangt umfassenden Schutz

«Soll und darf Augusta Raurica, das sich wie kaum eine zweite Römerstätte in Mitteleuropa über viele Jahrhunderte hindurch im Boden hat erhalten können, in 2-3 Generationen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert den Einfamilienhaus-Überbauungswünschen der Gemeinde geopfert werden?» Am 16.03.1999 widmete sich eine Planungssitzung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) ganz der Beantwortung dieser Kernfrage.

Bild: Von 1937 bis 1984 wurde im Augster Oberdorf «Baulanderschliessung» auf Kosten der archäologischen Substanz betrieben (im Bild Insula 30 um 1960): 80 Einfamilienhäuser sind so auf 12 Hektar entstanden. Dies betrifft zum Glück erst ein Viertel des 40 Hektar grossen antiken Stadtzentrums - noch lohnt es sich zu retten ,was übrig geblieben ist!


Im Folgenden finden Sie das in der Planungssitzung entstandene «Gutachten vom 04.06.1999 über die Wünschbarkeit einer vollständigen Unterschutzstellung der Römerstadt Augusta Raurica» der EKD ungekürzt im Wortlaut vor. Links, Bilder und Bildlegenden wurden später ergänzt.


1. Ausgangslage
In einer schriftlichen Anfrage vom 27. Oktober 1998 ersucht Dr. Alex R. Furger, archäologischer Leiter der Römerstadt Augusta Raurica, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD um eine Stellungnahme zu der Möglichkeit einer vollständigen Unterschutzstellung von Augusta Raurica. Anlass dazu gaben die Bestrebungen des Kanton Basel-Landschaft, zur Sicherung römischer Reste auf dem Areal Bauland zu expropriieren mit dem Ziel, das Gebiet in eine archäologische Schutzzone umzuwandeln. Nach Art 17a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG kann die EKD mit Zustimmung des Kantons von sich aus Gutachten erstellen. In Anbetracht der hohen Bedeutung des gesamten Fundkomplexes und der Aufnahme von Augusta Raurica in das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS mit Einstufung «national», hat sich die Kommission für ein Gutachten zuhanden des Kantons Basel-Land ausgesprochen. Die folgenden Erwägungen und Empfehlungen sind ausdrücklich als Fachgutachten zu verstehen. Es werden keine finanziellen Überlegungen gemacht und weder dem Kanton noch den zuständigen Bundesstellen Anträge zur Finanzierung gewisser Massnahmen gestellt.
 
Römisches Stadtareal, so weit das Auge reicht: Hier im Boden schlummern die unversehrten Reste einer römischen Grosstadt - ein Geschichtsdokument erster Güte und einzigartig in Mitteleuropa! Das ganze hier sichtbare Gelände ist zum Glück im Eigentum des Kantons Baselland. (Foto Bildarchiv Römerstadt)


2. Allgemeines
Augusta Raurica gehört mit Aventicum (Avenches VD) zu den ausgedehntesten archäologischen Fundstätten der Schweiz. Die römische Stadt erstreckte sich über eine Fläche von fast 106 Hektaren. Heute liegt ein Teil auf dem Kantonsgebiet von Basel-Landschaft, ein anderer auf Aargauer Boden. Eine Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt sowie entsprechende Beiträge sichern die Betreuung der Fundstätte, ermöglichen die notwendigen Ausgrabungen, die Konservierung der Funde und der antiken Monumente, deren Bearbeitung und die Veröffentlichung entsprechender Forschungsergebnisse, die museale Aufbereitung und den Empfang der Besucherinnen und Besucher. Die gegenwärtige Organisation der archäologischen Arbeiten ist bemerkenswert effizient. Sie ermöglicht eine rasche Aufarbeitung der Grabungsergebnisse und das Verfassen zahlreicher Publikationen, die sich sowohl an Fachpersonen als auch an ein breites Publikum richten. Die Nachbarschaft zur Stadt Basel und mehr noch der grosse Einsatz der Verantwortlichen machen Augusta Raurica mit 140'000 Besuchern jährlich zur meistbesuchten archäologischen Stätte der Schweiz.
 
Augst, am Südrand der heutigen Einfamilienhaussiedlung im Oberdorf (Giebenacherstrasse/Steinlerstrasse: Dank Lufbildern (links) und modernster Prospektionsmethoden (rechtes Bild: römische Hausgrundrisse im Georadar) ist heute ohne Ausgrabungen und Teilzerstörungen eruierbar, wo die schützenswerten Strukturen der römischen Stadt sich im Boden verbergen. Die Flächen der Einfamilienhäuser (oben im linken Bild) sind bei Notgrabungen 1960-84 unter grossem Zeitdruck durchgeführt worden. Hier ist heute alles zerstört. (Luftaufnahme Otto Braasch 1989, Georadar und Grafik Jürg Leckebusch 2000)


3. Erhaltungszustand der historischen Stätte

3.1. Die Oberstadt
Die antike Hauptstadt der Kolonie Augusta Raurica dehnte sich über eine hochgelegene Terrasse sowie über die Flussauen am Rhein aus. Die Oberstadt wurde nach einem regelmässigen Schema angelegt und verfügt über sämtliche für eine antike Stadt wichtigen Monumente. Die archäologische Substanz der Ruinenstadt ist fast unerschöpflich. Die baulichen Reste und archäologischen Schichten sind stellenweise über mehrere Meter hoch erhalten (vergleichbar mit dem Bestand in Aventicum). Es scheint, dass bisher erst rund ein Fünftel der Fundstätte durch Grabungen erfasst worden ist. Das Umgelände ist weitgehend der Landwirtschaftszone zugeteilt oder bewaldet, und dadurch noch ziemlich intakt. Es sind vor allem zwei Entwicklungen, die aus archäologischer Sicht die Situation von Augusta Raurica ungünstig beeinflusst haben:
- Der die A2 mit der A3 verbindende Autobahnknoten wurde ohne jede Rücksicht auf das historische Umfeld ins Gelände gelegt.
- Seit Beginn des Jahrhunderts hat sich auf der die römischen Quartiere überlagernden Ebene ein Einfamilienhausquartier entwickelt. Die etwas wahllos aufgestellten Gebäude ohne besonderen architektonischen Wert in der Nachbarschaft von Theater und Forum beeinträchtigen die optische Wirkung der Römerstadt, auch wenn sie die archäologischen Fundzusammenhänge nur punktuell berühren. Die Anlage der Römerstadt findet keine Entsprechung im heutigen städtebaulichen Wirrwarr. Durchgangs- und Zielverkehr sind mit den für die Besucher signalisierten Wegen verflochten.

3.2. Die Unterstadt
Die Areale am Rhein sind heute jedoch so dicht bebaut (Siedlungen Augst und Kaiseraugst, Industrieanlagen, Einfamilienhaus-Zonen, Strassen und Eisenbahn), dass die antike Topographie kaum mehr erkennbar ist. Die bauliche Entwicklung ist in den letzten Jahrzehnten stark fortgeschritten und in ihren wesentlichen Elementen wohl nicht mehr rückgängig zu machen. Die nach und nach ausgeführten archäologischen Ausgrabungen sind die einzige Rettungsmassnahme für den betroffenen Bestand und die Sicherstellung der historischen Information.


4. Standortbestimmung
Der Kanton hat die Ausdehnung der Überbauung über eine grosse Fläche der römischen Stadt zugelassen. Noch 1986 hat ein kantonaler Nutzungsplan diese Entwicklung mit einem archäologischen Ausgrabungsprogramm zu koordinieren versucht. Demnach hätten bis 2055(!) nach und nach Parzellen von Bauland, das der Kanton grösstenteils vorsorglich zu diesem Zweck erworben hatte, für die Überbauung freigegeben werden sollen.

Heute sieht die Situation wie folgt aus:
- Nachdem nun während zwölf Jahren die geltende Regelung angewendet wurde und mehrere Ausgrabungen gemacht werden konnten, erachten es die Verantwortlichen von Augusta Raurica nicht länger als wünschbar oder vernünftig, gemäss diesem Plan weiterzuarbeiten. In Bezug auf die Machbarkeit (jährlicher Notgrabungen) hat bei den Archäologen ein Gesinnungswandel stattgefunden: Sie sind der Überzeugung, dass nicht in zwei Generationen zerstört werden soll, auch nicht unter archäologischer Aufsicht, was während Jahrhunderten im Boden erhalten geblieben ist.
- Der Kubikmeterpreis für archäologische Ausgrabungen übertrifft um ein Mehrfaches den Quadratmeterpreis des Baulandes. Der Kanton wünscht Einsparungen und eine Kürzung der Ausgrabungskredite.
- Das Ausgraben weitläufiger Flächen innerhalb römischer Siedlungen zieht eine enorme Masse von Funden und einen grossen Aufwand für die Dokumentation und Konservierung nach sich. Die für die Gesamtheit der Anlage wichtigen Fragen bleiben dabei dennoch oft unbeantwortet.
- Im Bereich der Oberstadt besteht zur Zeit kaum mehr eine Nachfrage nach Bauland.
- Die Siedlungsentwicklung beeinträchtigt sowohl die archäologische Stätte als auch die Landschaft und bringt für die Besucherinnen und Besucher eine Einbusse an Attraktivität mit sich.

Hier muss daran erinnert werden, dass der kantonale Erweiterungsplan für Avenches von 1962 ebenfalls die vollständige Ausgrabung der römischen Stadt vorgesehen hatte; das ergrabene Gelände sollte anschliessend zur Bebauung freigegeben werden. 1987 wurde dieser Plan durch einen Schutzplan abgelöst, der festlegt, dass die Hälfte des noch unversehrten archäologischen Areals nicht überbaut werden darf. In ähnlichem Sinn hat der Regierungsrat von Basel-Land darauf verzichtet, 10 000 m2 Bauland im Quartier Obermüli/Pfefferlädli für Grabungen und die anschliessende Überbauung freizugeben, und das entsprechende Terrain 1997 erworben. Damit zeigte er sich der Entwicklung der Lage bewusst, und führte den Umgang mit archäologischen Stätten in eine neue Richtung.

 
  Archäologisches Freilichtmuseum und Naherholungsgebiet in der Römerstadt Augusta Raurica - eine Chance für die Zukunft in der Agglomeration Basel: für die Anwohnerschaft, für den Naturschutz, für die Regio, für den Tourismus, für das lokale Gewerbe! (Foto Alex R. Furger)


5. Empfehlungen der Kommission
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, einen umfassenden Schutz der Fundstätte anzustreben. Die Kommission empfiehlt daher, dass im Sinne der Baugesetzgebung (Bauten, Erdbewegungen, Erschliessungen) ausschliesslich Massnahmen vorzunehmen sind, die den Schutz der Römerstadt zum Ziel haben oder einer besseren Präsentation dienen. Auch die internationale, von der Schweiz ratifizierte Konvention über den Schutz des archäologischen Erbes fordert, dass bei wichtigen Stätten gewisse Zonen unberührt belassen werden. Noch ist es dazu nicht zu spät; die nötigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Die in der Landwirtschaftszone liegenden und damit geschützten Flächen, zusammen mit den durch den Kanton im Rahmen des Planes erworbenen Grundstücke, können jetzt schon den Schutz eines sehr grossen Teils der Fundstätte gewährleisten.
Folgende zusätzliche Massnahmen erachtet die Kommission als sinnvoll:
- Ausgleichsflächen ohne archäologische Auflagen lassen sich in Augst selber sowie auch in den Nachbargemeinden finden. Die Zusammenarbeit über die Gemeinde- und die Kantonsgrenzen hinaus sollte im gemeinsamen kulturellen und wirtschaftlichen Interesse vertieft werden.
- Die Verfügungsgewalt über die Grundstücke erlaubt es, sinnvolle Besichtigungswege einzurichten und die Gebäudereste zur Geltung zu bringen. Eine sachgerechte und städtebaulich qualitätvolle Verknüpfung der 25 Monumente und 10 dezentralen Ausstellungselemente ist anzustreben, damit die Römerstadt attraktiv bleibt und ihr Publikum zum Wiederkommen anregt.
- Ziel- und Durchgangsverkehr einerseits und Besucherwege andererseits sind zu entflechten.
- Heute besteht ein beziehungsloses Nebeneinander und eine gewisse Konkurrenz von antiker Stadt und gegenwärtiger Siedlung. Hier sind städtebauliche Überlegungen angezeigt, welche mehr zu leisten haben, als da und dort eine archäologische Freifläche vorzusehen. Vielmehr sollten sie auf die grossräumigen Zusammenhänge und ihre Verknüpfungen eingehen.
- Grundsätzlich könnte das Einfamilienhausquartier im archäologischen Perimeter auf lange Frist in Frage gestellt werden. Vorkaufsrechte und gelegentlicher Erwerb von Liegenschaften könnten vereinzelte, gezielte Hausabbrüche ermöglichen, um den wichtigsten Denkmälern eine passende Umgebung zu schaffen. Es ist dies eine langfristige Perspektive, die im Rahmen einer Richtplanung angestrebt, aber nicht zu Lasten der heutigen Eigentümer und Bewohner verordnet werden soll und kann.
- Es besteht die Absicht, ein neues Römermuseum zu errichten. Für das Gesicht der gesamten Anlage ist die Lokalisierung dieses Ortes der Begegnung und Wissensvermittlung höchst bedeutsam. Die Anlage der Bauten und ihr architektonischer Ausdruck sind Teil des Schutz- und Nutzungskonzeptes. Die Kommission empfiehlt, dafür einen Architekturwettbewerb auszuschreiben.
Wert und Rang von Augusta Raurica brauchen nicht näher begründet zu werden. Ein langfristig ausgerichtetes Projekt wird aufzuzeigen haben, wie die Fundstätte ihre Qualitäten und Möglichkeiten bewahrt und wie die gegenwärtigen Beeinträchtigungen rückgängig gemacht und kompensiert werden können.

EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR DENKMALPFLEGE

Bernhard Furrer Dorothea Richner
(Präsident) (Kommissionssekretärin)


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