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Bundesexpertise Denkmalpflege: Noch ist es dazu nicht zu spät
3.1. Die Oberstadt 3.2. Die Unterstadt
Die antike Hauptstadt der Kolonie Augusta Raurica dehnte sich über eine hochgelegene Terrasse sowie über die Flussauen am Rhein aus. Die Oberstadt wurde nach einem regelmässigen Schema angelegt und verfügt über sämtliche für eine antike Stadt wichtigen Monumente. Die
archäologische Substanz der Ruinenstadt ist fast unerschöpflich. Die baulichen Reste und archäologischen Schichten sind stellenweise über mehrere Meter hoch erhalten (vergleichbar mit dem Bestand in Aventicum). Es scheint, dass bisher erst rund ein Fünftel der Fundstätte durch
Grabungen erfasst worden ist. Das Umgelände ist weitgehend der Landwirtschaftszone zugeteilt oder bewaldet, und dadurch noch ziemlich intakt. Es sind vor allem zwei Entwicklungen, die aus archäologischer Sicht die Situation von Augusta Raurica ungünstig beeinflusst haben:
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Der die A2 mit der A3 verbindende Autobahnknoten wurde ohne jede Rücksicht auf das historische Umfeld ins Gelände gelegt. -
Seit Beginn des Jahrhunderts hat sich auf der die römischen Quartiere überlagernden Ebene ein Einfamilienhausquartier entwickelt. Die
etwas wahllos aufgestellten Gebäude ohne besonderen architektonischen Wert in der Nachbarschaft von Theater und Forum beeinträchtigen
die optische Wirkung der Römerstadt, auch wenn sie die archäologischen Fundzusammenhänge nur punktuell berühren. Die Anlage der
Römerstadt findet keine Entsprechung im heutigen städtebaulichen Wirrwarr. Durchgangs- und Zielverkehr sind mit den für die Besucher
signalisierten Wegen verflochten.
Die Areale am Rhein sind heute jedoch so dicht bebaut (Siedlungen Augst und Kaiseraugst, Industrieanlagen, Einfamilienhaus-Zonen, Strassen und Eisenbahn), dass die antike Topographie kaum mehr erkennbar ist. Die bauliche Entwicklung ist in den letzten Jahrzehnten stark
fortgeschritten und in ihren wesentlichen Elementen wohl nicht mehr rückgängig zu machen. Die nach und nach ausgeführten archäologischen Ausgrabungen sind die einzige Rettungsmassnahme für den betroffenen Bestand und die Sicherstellung der historischen Information.
Der Kanton hat die Ausdehnung der Überbauung über eine grosse Fläche der römischen Stadt zugelassen. Noch 1986 hat ein kantonaler Nutzungsplan diese Entwicklung mit einem archäologischen Ausgrabungsprogramm zu koordinieren versucht. Demnach hätten bis 2055(!) nach
und nach Parzellen von Bauland, das der Kanton grösstenteils vorsorglich zu diesem Zweck erworben hatte, für die Überbauung freigegeben werden sollen.
Heute sieht die Situation wie folgt aus:
Hier muss daran erinnert werden, dass der kantonale Erweiterungsplan für Avenches von 1962 ebenfalls die vollständige Ausgrabung der römischen Stadt vorgesehen hatte; das ergrabene Gelände sollte anschliessend zur Bebauung freigegeben werden. 1987 wurde dieser Plan durch
einen Schutzplan abgelöst, der festlegt, dass die Hälfte des noch unversehrten archäologischen Areals nicht überbaut werden darf. In ähnlichem Sinn hat der Regierungsrat von Basel-Land darauf verzichtet, 10 000 m2 Bauland im Quartier Obermüli/Pfefferlädli für Grabungen und die
anschliessende Überbauung freizugeben, und das entsprechende Terrain 1997 erworben. Damit zeigte er sich der Entwicklung der Lage bewusst, und führte den Umgang mit archäologischen Stätten in eine neue Richtung. EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR DENKMALPFLEGE
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Nachdem nun während zwölf Jahren die geltende Regelung angewendet wurde und mehrere Ausgrabungen gemacht werden konnten,
erachten es die Verantwortlichen von Augusta Raurica nicht länger als wünschbar oder vernünftig, gemäss diesem Plan weiterzuarbeiten. In
Bezug auf die Machbarkeit (jährlicher Notgrabungen) hat bei den Archäologen ein Gesinnungswandel stattgefunden: Sie sind der
Überzeugung, dass nicht in zwei Generationen zerstört werden soll, auch nicht unter archäologischer Aufsicht, was während Jahrhunderten im
Boden erhalten geblieben ist. -
Der Kubikmeterpreis für archäologische Ausgrabungen übertrifft um ein Mehrfaches den Quadratmeterpreis des Baulandes. Der Kanton
wünscht Einsparungen und eine Kürzung der Ausgrabungskredite. -
Das Ausgraben weitläufiger Flächen innerhalb römischer Siedlungen zieht eine enorme Masse von Funden und einen grossen Aufwand für
die Dokumentation und Konservierung nach sich. Die für die Gesamtheit der Anlage wichtigen Fragen bleiben dabei dennoch oft
unbeantwortet. -
Im Bereich der Oberstadt besteht zur Zeit kaum mehr eine Nachfrage nach Bauland. -
Die Siedlungsentwicklung beeinträchtigt sowohl die archäologische Stätte als auch die Landschaft und bringt für die Besucherinnen und
Besucher eine Einbusse an Attraktivität mit sich.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, einen umfassenden Schutz der Fundstätte anzustreben. Die Kommission empfiehlt daher, dass im Sinne der Baugesetzgebung (Bauten, Erdbewegungen, Erschliessungen) ausschliesslich Massnahmen vorzunehmen sind, die
den Schutz der Römerstadt zum Ziel haben oder einer besseren Präsentation dienen. Auch die internationale, von der Schweiz ratifizierte Konvention über den Schutz des archäologischen Erbes fordert, dass bei wichtigen Stätten gewisse Zonen unberührt belassen werden. Noch ist es
dazu nicht zu spät; die nötigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Die in der Landwirtschaftszone liegenden und damit geschützten Flächen, zusammen mit den durch den Kanton im Rahmen des Planes erworbenen Grundstücke, können jetzt schon den Schutz eines sehr grossen
Teils der Fundstätte gewährleisten.
Folgende zusätzliche Massnahmen erachtet die Kommission als sinnvoll:
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Ausgleichsflächen ohne archäologische Auflagen lassen sich in Augst selber sowie auch in den Nachbargemeinden finden. Die
Zusammenarbeit über die Gemeinde- und die Kantonsgrenzen hinaus sollte im gemeinsamen kulturellen und wirtschaftlichen Interesse
vertieft werden. -
Die Verfügungsgewalt über die Grundstücke erlaubt es, sinnvolle Besichtigungswege einzurichten und die Gebäudereste zur Geltung zu
bringen. Eine sachgerechte und städtebaulich qualitätvolle Verknüpfung der 25 Monumente und 10 dezentralen Ausstellungselemente ist
anzustreben, damit die Römerstadt attraktiv bleibt und ihr Publikum zum Wiederkommen anregt. -
Ziel- und Durchgangsverkehr einerseits und Besucherwege andererseits sind zu entflechten. -
Heute besteht ein beziehungsloses Nebeneinander und eine gewisse Konkurrenz von antiker Stadt und gegenwärtiger Siedlung. Hier sind
städtebauliche Überlegungen angezeigt, welche mehr zu leisten haben, als da und dort eine archäologische Freifläche vorzusehen. Vielmehr
sollten sie auf die grossräumigen Zusammenhänge und ihre Verknüpfungen eingehen. -
Grundsätzlich könnte das Einfamilienhausquartier im archäologischen Perimeter auf lange Frist in Frage gestellt werden. Vorkaufsrechte und
gelegentlicher Erwerb von Liegenschaften könnten vereinzelte, gezielte Hausabbrüche ermöglichen, um den wichtigsten Denkmälern eine
passende Umgebung zu schaffen. Es ist dies eine langfristige Perspektive, die im Rahmen einer Richtplanung angestrebt, aber nicht zu
Lasten der heutigen Eigentümer und Bewohner verordnet werden soll und kann. -
Es besteht die Absicht, ein neues Römermuseum zu errichten. Für das Gesicht der gesamten Anlage ist die Lokalisierung dieses Ortes der
Begegnung und Wissensvermittlung höchst bedeutsam. Die Anlage der Bauten und ihr architektonischer Ausdruck sind Teil des Schutz- und
Nutzungskonzeptes. Die Kommission empfiehlt, dafür einen Architekturwettbewerb auszuschreiben. Wert und Rang von Augusta Raurica brauchen nicht näher begründet zu werden. Ein langfristig ausgerichtetes Projekt wird aufzuzeigen haben, wie die Fundstätte ihre Qualitäten und Möglichkeiten bewahrt und wie die gegenwärtigen Beeinträchtigungen rückgängig gemacht und
kompensiert werden können.
Bernhard Furrer
Dorothea Richner (Präsident)
(Kommissionssekretärin)