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Unsere Grundsätze zur Funderhaltung
Die zwei Stufen des Funderhaltungskonzepts in Augusta Raurica
Konservierung/Restaurierung des Objektzustands nach der Ausgrabung
Erhaltung des konservierten/restaurierten Objekts

Durch das Ausgraben werden die Funde einem schwankenden Klima und den Luftschadstoffen ausgesetzt. Es ist darum wichtig, dass die frisch ausgegrabenen Objekte so schnell wie möglich zur Konservierung ins Restaurierungslabor gelangen. Die ausgegrabenen Glas-, Keramik-, Knochen-, Stein- und Wandmalereifragmente werden gereinigt, getrocknet und falls erforderlich gefestigt. Aus Gründen der Arbeitseffizienz und -prioritäten werden diese aber nicht zusammengesetzt.
Die Form eines nicht freigelegten Metallfundes sowie Verzierungen, Herstellungs- oder Gebrauchsspuren auf dessen Oberfläche sind in den meisten Fällen wegen der Erdverschmutzung sowie der Korrosionsablagerungen nicht oder nur teilweise ersichtlich. Die Eisenobjekte werden mit der betriebseigenen Röntgenanlage geröntgt. Durch die Röntgenaufnahmen erhalten wir ein Bild, um was für ein Objekt es sich unter der Korrosion handelt und wie dessen Form, Struktur und Erhaltungszustand sind. Bei Eisenfunden entscheiden wir anhand der Röntgenbilder und bei Münzen und Funden aus Kupferlegierung anhand einer visuellen Untersuchung unter dem Binokular, welche Objekte teilweise oder ganz freigelegt werden. Die freigelegten Funde werden wenn nötig gefestigt bzw. erhalten einen Schutzüberzug.
Allgemein werden grössere aneinander passende Fragmente oder Fragmentgruppen jeglicher Fundmaterialien aus Depotplatzgründen nicht vollständig restauriert. Nur für Ausstellungs- oder Forschungsprojekte werden fragmentierte Objekte zusammengesetzt und ergänzt.
Die von uns konsequent gehandhabte Konservierungs- und Restaurierungsdokumentation beinhaltet in Wort (Datenbank IMDAS-Pro) und Bild (Fotos, Röntgenbilder, Skizzen):
- Beschreibung des Objekts und Zustandsanalyse vor dem Eingriff
- getätigte Konservierungs-/Restaurierungsinterventionen (inkl. verwendete Fremdstoffe)
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Da die Restauratoren und Restauratorinnen die konservierten und restaurierten Objekte von ihrer materiellen und strukturellen Stabilität oder Fragilität her am besten kennen, sind sie zum Schutz der Funde verpflichtet, Richtlinien für deren Handling (Anfassen und Verpackung, Herumtragen und Transport, Montage in Vitrinen, Klimabedingungen) zu erlassen und einzugreifen, wenn die Richtlinien von anderen Mitarbeitenden nicht befolgt werden.
Restaurierte Objekte werden wenn immer möglich nicht angefasst und nicht schwankendem Klima ausgesetzt. Von ganz fragilen und heiklen Funden stellt das Restaurierungsteam bei Bedarf eine Kopie her, die das Original in Ausstellungen in Augusta Raurica, als Leihgabe extern oder in museumspädagogischen Projekten ersetzt.
Augusta Raurica strebt eine klimatisch optimale Lagerung der Objekte an, denn nur so können diese präventiv konserviert und für zukünftige Generationen erhalten werden. Die verschiedenen Materialgattungen sind entsprechend ihren klimatischen Anforderungen auf die zur Verfügung stehenden Depoträumlichkeiten verteilt. Die konservatorisch/restauratorisch behandelten Objekte werden sorgfältig und materialgerecht verpackt und in den Depots versorgt. Der heutige Zustand der - zumeist provisorischen oder extern eingemieteten - Funddepots ist aus konservatorischer und sicherheitstechnischer Sicht allerdings ungenügend. Platzreserven für die jährlich über 50'000 inventarisierten Neufunde gibt es seit 2003 keine mehr!
Die Depots und Ausstellungsräume sind mit Datenloggern und Thermohygrometern ausgestattet, die den Verlauf der Temperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit bzw. das momentane Klima messen. So sind eine zuverlässige Klimakontrolle sowie das rechtzeitige Eingreifen im Falle untolerierbarer Werte gewährleistet.
Die konservierten und restaurierten Objekte werden an ihren Depotstandorten und in der Ausstellung regelmässig auf ihren Erhaltungszustand untersucht und falls erforderlich restauratorisch nachbehandelt.
Fundrestaurierung: Fallbeispiele