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Schutzmassnahmen
 
 
Eine vorbildliche Schutzmassnahme durch den Kanton Basel-Landschaft

Bis um 1900 war die Oberstadt von Augusta Raurica praktisch intakt erhalten geblieben! Gegenüber anderen römischen Zentren mit ununterbrochener Besiedlung (z.B. Köln, Strassburg, Rom usw.) ist dies ein einmaliger Glücksfall für die Archäologie nördlich der Alpen.

Seit fast 100 Jahren sorgte allerdings ein Neubau nach dem anderen für die schrittweise Zerstörung dieses Kulturgutes. Doch am 11. Dezember 2002 beschloss das Parlament des Kantons Basel-Landschaft einstimmig, dass die Zerstörungen ein Ende haben sollen. Es verabschiedete das Archäologiegesetz mit der wegweisenden Bestimmung: "Als archäologisches Schutzobjekt gilt insbesondere das Gebiet der ehemaligen Römerstadt Augusta Raurica" (§4³).


Neustes Beispiel konsequenter Schutzmassnahmen ist die Insula 27 in Augusta Raurica (Bild). Weil der Bau eines Einfamilienhauses geplant war, begann hier im Frühling 2004 die Grabungsequipe mit einer Notgrabung. Das Ausgrabungsgebiet liegt in der so genannten "Augster Oberstadt", nahe beim Forum, dem römischen Stadtzentrum von Augusta Raurica. Das Land war in nachrömischer Zeit nicht mehr überbaut worden und wurde als Acker und Wiese genutzt.

Eine Stadtvilla taucht aus dem Boden

Die römischen Befunde waren deshalb ausserordentlich gut erhalten. Nur wenige Zentimeter unter der Grasnarbe kamen die ersten Mauerkronen zum Vorschein, und so war bereits kurze Zeit nach Ausgrabungsbeginn bekannt, dass sich hier die Reste eines grossen Gebäudes verbergen, von dem man zuvor keine Kenntnis hatte - auch nicht von Luftbildern.

Die weiteren Ausgrabungsarbeiten brachten eine gut erhaltene Stadtvilla mit Innenhof und Säulengang, ein so genanntes Peristylhaus, zutage. Schon die Dimensionen des Gebäudekomplexes, vor allem aber die Ausstattung mit privaten Baderäumen, einem Innenhof mit formschönen Zierbecken, dem repräsentativem Portal und heizbaren, teilweise mit Mosaiken versehenen Böden lassen darauf schliessen, dass die Stadtvilla einer reichen und einflussreichen Besitzerfamilie gehört haben muss.


Gut geschützt für die Zukunft

Der Regierungsrat reagierte am 31. Mai 2005 auf diese archäologische Entdeckung: Gestützt auf ein von ihm angefordertes Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege stoppte er die laufenden Notgrabungen, wies das private Baugesuch ab und erteilte dem Forschungsteam von Augusta Raurica den Auftrag, in Zukunft die Stadtvilla für das Publikum zu erschliessen.

Inzwischen konnte der Kanton das Gebiet einvernehmlich erwerben. Die Grabung ist seit Herbst 2005 mit Sand provisorisch zugeschüttet (Bild). Damit sind die Entdeckungen gut geschützt und können in der Zwischenzeit nicht weiter zerfallen. Sie lassen sich mit geringem Aufwand und jederzeit wieder "freischaufeln", sobald die Vorbereitungen für Präsentation und dauerhaften Schutz gediehen sind.


Siehe auch:

- Gesetzliche Grundlagen
- Bundesexpertise Denkmalpflege


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