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Die Stiftungsurkunde und das Stiftungsreglement: die Basis für Strategien und Aktivitäten
 
 

Aufgaben und Verpflichtungen
Das aktuelle Statut der Stiftung Pro Augusta Raurica und das ausführliche Stiftungsreglement umschreiben den Zweck der Stiftung, das Kapital und die Finanzierungsgrundsätze sowie die Organisation und Befugnisse des Stiftungsrates. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Instanzen von Augusta Raurica sowie den archäologischen Kantonsbehörden von Basel-Landschaft und Aargau gewährleistet. Im Vordergrund stehen die Öffentlichkeitsarbeit für die Forschung in Augusta Raurica, die Förderung des Römerhauses und des Römermuseums, die Führung des Römischen Haustierparks, Beiträge für Ausgrabungen und Konservierungen sowie die Verwaltung der stiftungseigenen Liegenschaften.


Der Römische Haustierpark, der von der PAR geführt wird, zeigt alte Haustierrassen, wie sie zur Römerzeit in ähnlicher Form gehalten wurden. Mitglieder der PAR sind privilegiert bei der Präsentation neuer Funde, wie bei der sensationellen Aufdeckung des Gebäudes mit repräsentativem Mosaikboden in der Nähe des Theaters (2006).


Weiter:
- Stiftungsurkunde Pro Augusta Raurica 2001 [PDF]
- Stiftungsreglement Pro Augusta Raurica 2001 [PDF]


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