Home Augusta Raurica || Publikationen || "Forschungen in Augst"
Zusammenfassungen / Summaries / Résumées
 

Bettina Janietz Schwarz/Dominique Rouiller:
Ein Depot zerschlagener Grossbronzen aus Augusta Raurica. Die Rekonstruktion der beiden Pferdestatuen und Untersuchungen zur Herstellungstechnik
(Forschungen in Augst 20)


Resultate

Zur Erinnerung: der Fundkontext

Die Überreste der beiden Pferdestatuen, deren Herstellungsprozess im vorliegenden Kapitel anhand der Werkspuren rekonstruiert wurde, sind zusammen mit weiteren, von den Reitern stammenden Fragmenten gefunden worden. Dieses Depot, das insgesamt rund 1460 Fragmente enthält, wurde 1961 in der Insula 28 entdeckt, wo es im Bereich eines stillgelegten Abwasserkanales an der Aussenmauer eines Wohnhauses um die Mitte des 3. Jh. n.Chr. verborgen worden war. Die sorgfältige Anlage der Grube sowie die im angrenzenden Haus gefundenen Gussabfälle und zwei Fragmente von Grossbronzen legen nahe, dass es sich hier nicht um einen hastig versteckten Metallschatz, sondern um ein planvoll angelegtes und in der Folge auch genutztes Recyclingdepot einer benachbarten Bronzegiesserei handelt.



Die Unterschiede in der Werktechnik der beiden Pferderstatuen

Von den 368 Fragmenten des «Schrottfundes», die mit Sicherheit von Pferd I stammen, konnten 149 Fragmente in 17 Partien vereinigt werden (40,9%); von den 445 Fragmenten des Pferdes II wurden 170 Fragmente in 21 Partien angepasst (38,2%). Die Rekonstruktion der beiden Pferdestatuen gründet demzufolge auf einem guten Drittel aller Fragmente, die aufgrund ihrer Form und Beschaffenheit den beiden Pferden zuzuweisen sind. Vorderhand mit Hilfe von anatomischen Kriterien am jeweiligen Pferdekörper lokalisiert, bilden diese Partien den Ausgangspunkt für die möglichst lückenlose Rekonstruktion der beiden Statuen und darüber hinaus ihres individuellen Herstellungsprozesses. Die Grundlage dafür ist die systematische Erfassung der - vor allem noch an der Innenfläche befindlichen - Werkspuren sowie ihre Dokumentation in technischen Zeichnungen und im Katalog. Mit zunehmender Kenntnis erwiesen sich diese Werkspuren dann als ernstzunehmende Kriterien für oder gegen eine entsprechende Lokalisierung. Zugleich offenbaren sie die spezifische technische Eigenständigkeit einer jeden Pferdestatue und damit ihre Unterschiedlichkeit, was in der vergleichenden, innerhalb des Herstellungsprozesses nach einzelnen Werkphasen gegliederten Darstellung deutlich wird.

Bereits in der Unterteilung der beiden Statuen in separat zu giessende Gussteilstücke manifestieren sich zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen vom Statuenguss: So sind für Pferd II zehn zu erschliessen, von denen sich sieben innerhalb der erhaltenen Partien nachweisen lassen. Pferd I muss hingegen aus mindestens fünfundzwanzig Gussteilstücken zusammengesetzt worden sein, von denen neunzehn in den lokalisierten Partien belegt sind. Unter allen Gussteilstücken, deren Format bei beiden Pferdestatuen rekonstruiert werden kann, sind die des Rumpfes für die generelle Charakterisierung des Werkverfahrens besonders aufschlussreich. Besteht nämlich der Rumpf von Pferd II aus lediglich drei, so ist alleine der Rumpf von Pferd I aus zehn Gussteilstücken zusammengesetzt. Der Vorteil dieser kleinteiligen Untergliederung liegt zum einen zweifellos darin, dass diese Gussteilstücke auf diese Weise dünner und damit materialsparender gegossen werden konnten. Zum anderen ist der kleinformatige Guss weniger risikoreich, und bei Bedarf mit wenig Aufwand zu wiederholen. Dies ist nachweislich in zwei Fällen geschehen.

Die Grösse der Gussteilstücke bestimmt auch ihre Form: So können die Gussteilstücke von Pferd II als glockenförmig bezeichnet werden, da sich die Öffnung der Hohlkörper jeweils an der Stelle ihrer grössten Ausdehnung befindet. Die Gussteilstücke von Pferd I können im übertragenen Sinne als «Reliefplatten» charakterisiert werden. Dies gilt auch für die Gussteilstücke des Halses, des Kopfes und sogar für den Schweif, der lediglich aus einer halbrunden Vorderseite bestanden hat. Als Ausnahme scheinen lediglich die unteren Hälften der Beine von Pferd I so wie bei Pferd II röhrenförmig gegossen worden zu sein.

Die voneinander abweichenden Formate der Gussteilstücke von Pferd II und Pferd I setzen zwangsläufig eine unterschiedliche Anwendung desselben Formverfahrens voraus. Die an der Innenfläche der Fragmente beider Pferde verbliebenen positiven Arbeitsspuren bezeugen nämlich, dass die Wachsmodelle für ihre Gussteilstücke in beiden Fällen mit der indirekten Formtechnik, in einer von einem Urmodell abgenommenen Negativform, ausgeformt worden sind. Diese bestand in beiden Fällen aus mehreren Teilnegativformen, die ihrerseits wiederum in mindestens zwei Hälften zerfielen. Bei Pferd II geben der Verlauf der Wachsnähte zwischen den Wachsplatten und die modellierten Teilstückkanten zu erkennen, dass das Format der Wachsmodelle mit dem Format der späteren Gussteilstücke identisch ist. Hingegen belegt der Verlauf der noch erhaltenen Wachsnähte sowie die Existenz von im Wachs einerseits modellierten und andererseits geschnittenen Teilstückkanten bei Pferd I, dass die in Teilnegativformen ausgeformten Wachsmodelle anschliessend ausserhalb der Form in kleinformatigere Gussmodelle für die zumeist plattenförmigen Gussteilstücke zerteilt wurden. Dies muss über einer Gerüstkonstruktion geschehen sein, deren Stangen mitgegossene Abdrücke an der Innenseite bzw. rechteckige Öffnungen in der Wandung hinterliessen.

Alle Gussteilstücke von Pferd II mussten aufgrund ihrer Form über einem Gusskern gegossen werden. Dieser kann nur in die Wachsmodelle eingebracht worden sein, als sie sich noch in der Form befanden. Im Falle des Gussteilstückes für den Schweif ist er sogar schon während des Einformens eingefüllt worden. Bei den kleineren Gussteilstücken (Beine, Schweif) ist anzunehmen, dass der Kernton in zähflüssigem Zustand eingegossen wurde. Bei den grossen Gussteilstücken des Rumpfes lassen Abdrücke an der Innenfläche vermuten, dass ein vorgefertigter, armierter Kern jeweils durch die grosse Öffnung im Hals bzw. im Rücken geschoben und nur der Hohlraum zwischen Kern und Wachswandung mit flüssig eingegossenem Kernton ausgefüllt wurde. Dies scheint die Form der Löcher von Distanzhaltern zu bestätigen, deren aufgeworfene Kanten beim Einstecken der Eisenstifte in die weiche Wachswandung von aussen nach innen nachgeben konnten. Bei den plattenförmigen Gussteilstücken von Pferd I hingegen erübrigt es sich, einen Gusskern anzunehmen. Dies bestätigen auch die Position der Distanzhalter, welche hier im Unterschied zu Pferd II lediglich im Bereich der Teilstückkanten gesteckt wurden und die Kanäle der Eingüsse, die hier sowohl an der Aussen- wie an der Innenfläche ansetzten.

Das Format der Gussteilstücke von Pferd I und ihre geringe Wandstärke von durchschnittlich 1-3 mm konnte gusstechnisch Schwierigkeiten bereiten. Um dennoch eine optimale Verteilung der in die Gussform einfliessenden Bronze zu gewährleisten, wurden bei einigen Gussteilstücken Gusshilfen angebracht. Diese Gussadern haben sich am Gussteilstück der Unterseite des Bauches, das den massiver ausgeformten, vorwölbenden Schlauch einschloss, am grossen, schmalen, konkav gewölbten Gussteilstück der Brust sowie an der Kruppe, die jeweils als einwärts gebogener Bestandteil des Gussteilstückes der Bauchseiten gegossen wurde, erhalten. Sie ziehen heute in Form von Wülsten an der Innenfläche der Wandung entlang. Sie bildeten innerhalb der Gussform ein System von Rinnen, das den Strom der einfliessenden Bronze kanalisierte und so zu den schwerer zu erreichenden Stellen innerhalb der Gussform leitete.

Weil die Gussverbindungen der grossen Gussteilstücke von Pferd II einem grossen Druck standhalten mussten, sind sie sehr sorgfältig aus entweder dicht nebeneinander plazierten oder einander überlappenden Einzelgüssen (Gussverbindung Typ 1a) oder aber aus Mehrfachgüssen (Gussverbindung Typ 1b) bewerkstelligt worden. Da die eigentlichen Verbindungen aus der Verschweissung der Teilstückkanten mit der zugefügten Bronze bestehen, wurden die Kanten an gegenüberliegenden Stellen halbrund ausgeschnitten und so Wannen für die Aufnahme des Gusses gebildet. Auch bei Pferd I verbinden Einzelgüsse (Gussverbindung Typ 2a) und Mehrfachgüsse (Gussverbindung Typ 2b) die einzelnen Gussteilstücke als Gussschweissungen miteinander. Allerdings bilden hier die Teilstückkanten unregelmässige Öffnungen zur Aufnahme der zugefügten Bronze, die überdies nur punktuell, in Abständen, angebracht wurden. Dabei verblendete man die Fuge der in den Zwischenräumen bündig liegenden Teilstückkanten von aussen mit Flicken. Diese bei Pferd I regelhaft angewandte Verbindungstechnik mit Punktgüssen trägt wiederum der Aufteilung der Statue in viele kleinformatige Gussteilstücke Rechnung, weil sich hier, anders als bei Pferd II, der statische Druck innerhalb der Statue auf sehr viel mehr Verbindungszonen verteilte. Lediglich die Verbindung der versetzt aufgestellten Hinterbeine mit dem Rumpf wurde aus statischen Gründen mit massiven Manschettengüssen bewerkstelligt (Gussverbindung Typ 3). Mit Überfanggüssen wurden bei Pferd II lediglich die frei hängenden Gussteilstücke der beiden erhobenen Vorderbeine unter der Achsel (Gussverbindung Typ 1c) und bei Pferd I der Schweif sowie die Unterkante des Halses. (Gussverbindung Typ 2c) aneinandergefügt.

Wie schon für die Wachsarbeit, so lässt sich auch für die Verbindung der Gussteilstücke von Pferd I ein Gerüst nachweisen, dessen Stangen jeweils in einer in die Wandung geschnittenen Öffnung vergossen wurden. Weil die nach Entfernen der Stangen verbliebenen Löcher mit Flicken geschlossen wurden, können sie nicht für eine eventuelle Armierung der fertiggestellten Statue in Anspruch genommen werden.

Relevante Unterschiede in der Herstellungstechnik der beiden Pferdestatuen sind auch in der Nacharbeit zu konstatieren. Während die durch die Wandung reichenden Fehlstellen bei Pferd II in einem eigenen Arbeitsgang mit Reparaturgüssen ausgeführt wurden, reparierte man die Vielzahl der Gussfehler und oberflächlichen Fehlstellen in der Wandung von Pferd I im Zuge des Ziselierens ausschliesslich mit eingehämmerten Flicken. Weil diese zusätzlich von innen her mit Zinn verlötet wurden, glättete man grosse Bereiche der Innenfläche mit Schaber und Feile. Hingegen sind diese Flickungen bei Pferd II äusserst selten, und wenn, dann nur bei grösseren oberflächlichen Schäden angebracht worden. Statt dessen wurden infolge des Ziselierens aufgetretene Schäden, wie beispielsweise aufgebrochene Gussporen, in der Regel mit eingehämmerten Bronzestückchen geschlossen.

Die anatomischen Details wurden bei Pferd II sehr sorgfältig mit dem Kreuzmeissel nachgeschnitten und mit Sticheln graviert. Diese Ausführung wirkt bei Pferd I summarisch und wurde mit verschiedenen Meisseln ausgeführt. Dabei lässt der Nachschnitt der Flicken im Bereich von Hautfalten allerdings Sorgfalt und Routine erkennen.



Ausblick

Die vergleichende Darstellung der Herstellungstechnik von Pferd II und Pferd I aus der Augster Insula 28 offenbart Unterschiede in allen Stadien ihrer Werktechnik, die auf ihre Fabrikation in verschiedenen Werkstätten zurückzuführen sind. Darüber hinaus aber manifestieren sich darin zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen vom Statuenguss: Liegt der Aufteilung in Gussteilstücke bei Pferd II das Verständnis eines plastischen Gebildes zugrunde, das mit traditionellen Mitteln des Statuengusses umgesetzt wird, so handelt es sich bei Pferd I - überspitzt formuliert - um eine aus «Reliefplatten» zusammengesetzte Figur. Dem entspricht, dass die den einzelnen Phasen seiner Herstellung zuzuordnenden Werkspuren einen sorgfältigeren, aber weitaus schematisierteren Fertigungsablauf als bei Pferd II erkennen lassen.

Dies kann als Hinweis auf die Herausbildung einer immer mehr unter ökonomischen Gesichtspunkten arbeitenden Massenfertigung bronzener Statuen in römischer Zeit verstanden werden. Die Motivation dafür geben die antiken literarischen Quellen in der römischen Gepflogenheit zu erkennen, selbstverständlich für den Kaiser und die Beamten, aber auch den verdienten Mitbürgern Bildnisse aufzustellen: Am besten ist dies für Rom selbst dokumentiert, wo diese Praxis schon in der frühen Kaiserzeit solche Ausmasse annahm, dass beispielsweise Kaiser Claudius die meisten Statuen «anderswo verbringen» liess: Und er ...«verbot künftighin jedem Privatmann, an dieser bisherigen Übung festzuhalten, es sei denn, der Senat erteile ihm eine Sondererlaubnis oder der Betreffende habe einen öffentlichen Bau errichten oder erneuern lassen». Vor ihm hatte schon einmal Augustus die Standbilder berühmter Männer aus Gründen des Platzmangels vom Kapitol auf das Marsfeld versetzen lassen. Noch für die Spätantike überliefert ein Verzeichnis alleine für Rom 2 Kolossalstatuen, 22 kolossale Reiterstatuen und 3785 Bronzestatuen von Kaisern und Feldherren, und noch im 6. Jahrhundert n.Chr. bemerkt Cassiodor, dass innerhalb der Mauern von Rom ein zweites Volk von Statuen zu leben scheine. Vergleichbare Verhältnisse herrschten auch in den Provinzen; und noch heute sind auf dem Forum von Timgad 58, in Djemila gar 63 Basen von zumeist Bronzestatuen nachzuweisen.

Könnten also die Unterschiede in der Werktechnik, über die Herstellung der beiden Pferde in verschiedenen Produktionsstätten hinaus, auch als chronologische Indizien zu werten sein, so gewinnen die mehrfach festgestellten Übereinstimmungen in der Herstellungstechnik zwischen Pferd II und den frühkaiserzeitlichen Pferden von San Marco einerseits sowie zwischen Pferd I und dem Pferd des Marc Aurel und dem Kopf des Constantin andererseits an Bedeutung, indem sie Anpassung der Produktion auf die Nachfrage des Marktes widerspiegeln. Dies mag abschliessend als Anstoss dienen, die Herstellungstechnik der antiken Bronzestatuen vermehrt zu untersuchen um damit unsere Kenntnisse von der römischen Bronzeindustrie zu vertiefen.


Back to Top