Ursprung des Vertrags
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Der Römervertrag regelt seit 1975 die interkantonale Zusammenarbeit zur Erforschung, Erhaltung und Vermittlung der Römerstadt Augusta Raurica.
Der sogenannte Römervertrag regelt die Zusammenarbeit der drei Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt rund um die bedeutende Römerstadt Augusta Raurica. Ziel des Vertrags ist es, die antike Stätte mit dem Kastell Kaiseraugst gemeinsam zu erhalten, zu erforschen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Vertrag wurde 1975 zwischen den Kantonen, der Stiftung Pro Augusta Raurica und der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel geschlossen. Er regelt insbesondere die Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau und legt unter anderem fest:
Dieser Staatsvertrag gilt bis heute als Vorbild für eine erfolgreiche Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg – im Dienste eines bedeutenden nationalen Kulturerbes.
Museum & Römerhaus, geschützte Monumente und Tierpark
März bis Oktober
Täglich: 10.00 – 17.00 Uhr
Museum & Römerhaus geschlossen am 28. und 31. August 2026.
November bis Februar
Di–So: 10.00 – 15.00 Uhr
Geschlossen am 24.–26. Dezember, 31. Dezember und 1. Januar.
Freilichtgelände
24 Stunden / 365 Tage offen
AUGUSTA RAURICA
Giebenacherstrasse 17
CH-4302 Augst
Freilichtgelände, geschützte Monumente und Tierpark
kostenlos
Museum inkl. Römerhaus
Voller Preis: CHF 8.–
Reduzierter Preis: CHF 6.–
Alle Preise und Vergünstigungen
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