Der Römervertrag – einfach erklärt

Der Römervertrag regelt seit 1975 die interkantonale Zusammenarbeit zur Erforschung, Erhaltung und Vermittlung der Römerstadt Augusta Raurica.

Der sogenannte Römervertrag regelt die Zusammenarbeit der drei Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt rund um die bedeutende Römerstadt Augusta Raurica. Ziel des Vertrags ist es, die antike Stätte mit dem Kastell Kaiseraugst gemeinsam zu erhalten, zu erforschen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Vertrag wurde 1975 zwischen den Kantonen, der Stiftung Pro Augusta Raurica und der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel geschlossen. Er regelt insbesondere die Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau und legt unter anderem fest:

  • Der Kanton Basel-Landschaft koordiniert die archäologischen Arbeiten in Augst (BL) und Kaiseraugst (AG).
  • Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Aargau führen jeweils auf ihrem Kantonsgebiet archäologische Ausgrabungen durch.
  • Die Ruinen der antiken Stadt werden einheitlich betreut und gepflegt.
  • Der Kanton Basel-Landschaft restauriert, konserviert und betreut alle Funde.
  • Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit

Dieser Staatsvertrag gilt bis heute als Vorbild für eine erfolgreiche Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg – im Dienste eines bedeutenden nationalen Kulturerbes.

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