Revision des Vertrags

Neuauflage des Römervertrags – neuer Schub für den Schutz und die Entwicklung von Augusta Raurica.

1998 wurde der Vertrag erstmals überarbeitet. Dabei ging es vor allem um eine Anpassung der finanziellen Beiträge des Kantons Aargau an den Kanton Basel-Landschaft.

2026 tritt eine Neuauflage des Römervertrags in Kraft. Sie wurde anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Vertrags vorgenommen. Diese neue Fassung berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in den Vertragskantonen sowie die heutigen Aufgabenverteilungen und gewährleistet die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der römischen Stätte Augusta Raurica.

Die wichtigsten Punkte der Neuauflage:

  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und Partnern
  • Höherer Beitrag des Kantons Aargau für Konservierung und Forschung
  • Neuer Leistungsvertrag für mehr Transparenz und Planungssicherheit

Die feierliche Vertragsunterzeichnung findet im Herbst 2025 statt.

Der Römervertrag – einfach erklärt

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Ursprung des Vertrags

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50 Jahre interkantonale Beziehung

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50-Jahr-Jubiläum

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