Römervertrag erneuert: Neuer Schub für Augusta Raurica
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt haben die Revision des Vertrages über die Römerstadt Augusta Raurica (Römervertrag) verabschiedet.
Der ursprüngliche Vertrag wurde 1975 zwischen den drei Kantonen, der Stiftung Pro Augusta Raurica und der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel (HAG) geschlossen. Er regelt die Zusammenarbeit für den Schutz, die Erforschung und die öffentliche Zugänglichkeit der Römerstadt Augusta Raurica und des Kastells Kaiseraugst.
Die neue Version wurde anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Römervertrags im Jahr 2025 erstellt. Sie berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in den Vertragskantonen sowie die heutigen Aufgabenverteilungen. Damit stärkt sie die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Vertragspartnern Stiftung Pro Augusta Raurica und HAG – und verleiht Augusta Raurica neuen Schub für Schutz und Weiterentwicklung.
Die wichtigsten Punkte der Neuauflage:
- Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und Partnern
- Höherer Beitrag des Kantons Aargau für Konservierung und Forschung
- Neuer Leistungsvertrag für mehr Transparenz und Planungssicherheit
Der revidierte Römervertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die feierliche Vertragsunterzeichnung findet im Herbst 2025 statt.