Metalldetektoren

Das Aufsammeln oder Ausgraben von archäologischen Funden ist strafbar.

Archäologische Funde gehören dem Staat – unabhängig von den Besitzverhältnissen des Landstücks, auf dem sie gefunden werden. Römische Funde aus dem Gebiet von Augusta Raurica (Augst BL und Kaiseraugst AG) sind unbedingt im Römermuseum abzugeben. Das Absuchen von Feldern, Äckern, Wiesen und Wäldern mit oder ohne Metall-Detektoren ist in jedem Fall strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 100'000.– bestraft.

Plünderungen zerstören den archäologischen Zusammenhang. Somit sind Erkenntnisse über das Leben in der Antike unwiederbringlich verloren und können der Allgemeinheit nicht mehr zugänglich gemacht werden.

Neben den kulturellen Schäden zerstören die Plünderungen auch die Arbeit unserer Landwirte. Helfen Sie mit, solche Zerstörungen zu verhindern.

Allfällige Beobachtungen können direkt bei der Kantonspolizei gemeldet werden (Telefon 112).
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gesetzliche Grundlagen:
Artikel 724 ZGB (SR 210)
KGTG; SR 444.1
(SGS) 793 || GS 34.0846