Metalldetektoren
Das Aufsammeln oder Ausgraben von archäologischen Funden ist strafbar.
Archäologische Funde gehören dem Staat –
unabhängig von den Besitzverhältnissen des Landstücks, auf dem sie
gefunden werden. Römische Funde aus dem Gebiet von Augusta Raurica
(Augst BL und Kaiseraugst AG) sind unbedingt im Römermuseum abzugeben.
Das Absuchen von Feldern, Äckern, Wiesen und Wäldern mit oder ohne
Metall-Detektoren ist in jedem Fall strafbar und wird mit einer Busse
von bis zu CHF 100'000.– bestraft.
Plünderungen zerstören den
archäologischen Zusammenhang. Somit sind Erkenntnisse über das Leben in
der Antike unwiederbringlich verloren und können der Allgemeinheit nicht
mehr zugänglich gemacht werden.
Neben den kulturellen Schäden zerstören die Plünderungen auch die
Arbeit unserer Landwirte. Helfen Sie mit, solche Zerstörungen zu
verhindern.
Allfällige Beobachtungen können direkt bei der Kantonspolizei gemeldet werden (Telefon 112).
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gesetzliche Grundlagen:
Artikel 724 ZGB (SR 210)
KGTG; SR 444.1
(SGS) 793 || GS 34.0846